BBS-Newsletter Nr. 3
Newsletter #3 (3/2019)
INHALT
1. Neues aus der Sozialarbeit
2. Jahrestagung 2019
3. Einverständniserklärung
4. Fachkräftesicherung - Zehn Vorschläge der Arbeitgeberverbände für eine Verbesserung der Reha
5. Stellenausschreibungen
6. Innovative Projekte gegen Sucht am Arbeitsplatz gesucht
7. Praxishandbuch
1 Neues aus der Sozialarbeit (Link zum Comic)
2 Jahrestagung 2019
Wir bedauern sehr, dass Herr Prof. Dr. Schruth seine Teilnahme an der Jahrestagung des Bundesfachverbands Betriebliche Sozialarbeit e.V. im September aus gesundheitlichen Gründen absagen musste.
Umso mehr freuen wir uns, dass es uns gelungen ist, Herrn Prof. Dr. Bernhard Badura (https://www.salubris.de/) für einen Vortrag mit dem Titel „Zukunft der Betrieblichen Sozialberatung, Betriebliche Sozialberatung der Zukunft“ gewinnen zu können.
Das Programm für den Freitagmorgen (13.09.2019) haben wir konkretisiert: Es findet sowohl ein Workshop "Datenschutz Betriebliche Sozialarbeit - Best Practice" geleitet von Maria Stijohann und Henriette Goldbeck (HELLA GmbH & Co. KGaA) als auch ein Workshop "Perspektiven der internen und der externen Betrieblichen Sozialarbeit" statt.
Hier finden Sie die (aktualisierte) Einladung zur Veranstaltung. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 30.06.2019.
3 Einverständniserklärung
Es ist die Bitte an den Bundesfachverband herangetragen worden, eine Übersicht der aktuellen Mitglieder im internen Bereich zu veröffentlichen. Wenn auch Ihre Kontaktdaten auf der Mitgliederliste erscheinen sollen, füllen Sie bitte das Formular aus und senden es an die Geschäftsstelle (info@bbs-ev.de) zurück.
4 Fachkräftesicherung - Zehn Vorschläge der Arbeitgeberverbände für eine Verbesserung der Reha
Zur Verbesserung von Reha-Prozessen hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ein Positionspapier mit zehn Vorschlägen veröffentlicht.
Die Arbeitgeberverbände erkennen in einer erfolgreichen Rehabilitation die Chance, die Beschäftigungsfähigkeit von „oft dringend benötigten“ Arbeits- und Fachkräfte zu erhalten und wiederherzustellen. Sie unterstreichen, dass die Reformansätze des Bundesteilhabegesetzes grundsätzlich richtig seien. Allerdings seien insbesondere auch auf der untergesetzlichen Ebene weitere Verbesserungen im Bereich der Rehabilitation erforderlich. Die Durchführung von Reha-Maßnahmen müsse sich an ihren gesetzlichen Zielen messen lassen. Hierzu gehöre insbesondere auch eine Integration in den Arbeitsmarkt.
Folgende zehn Vorschläge führt die BDA in ihrem Positionspapier näher aus:
1. Reha-Bedarf frühzeitiger erkennen und zeitnahe Versorgung sicherstellen
2. Rehabilitation nach den Grundsätzen von Wirkung und Wirtschaftlichkeit ausrichten
3. Schnittstellenprobleme lösen – trägerübergreifende Zusammenarbeit weiter verbessern
4. Transparenz über den Reha-Prozess schaffen – Teilhabeverfahrensbericht muss aussagekräftig sein
5. Trägerübergreifenden Ansprechpartner schaffen
6. Medizinische und berufliche Rehabilitation bestmöglich aufeinander abstimmen
7. Rehabilitation für SGB-II-Leistungsbezieher verbessern
8. Grundsatz ambulant vor stationär konsequent umsetzen
9. Angebote der Berufsförderungswerke noch betriebsnäher ausgestalten
10. Wirtschaftlichkeit von trägereigenen Reha-Einrichtungen sicherstellen
5 Stellenausschreibungen
Wir geben unseren Mitgliedern die Möglichkeit, auf der Webseite des Bundesfachverbands Betriebliche Sozialarbeit e.V. Stellenausschreibungen zu veröffentlichen. Bieten Sie auch Plätze für Praktikanten an? Gerne setzen wir auch diesen Hinweis auf unsere Webseite. Senden Sie einfach Ihre Ausschreibung an die Geschäftsstelle (info@bbs-ev.de).
6 Innovative Projekte gegen Sucht am Arbeitsplatz gesucht
Unter dem Motto „Hinsehen und Handeln - Genuss, Gewohnheit oder bereits Sucht?“ sucht die DAK-Gesundheit erneut einen Vorreiter im Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Gemeinsam mit der Kommunikationsberatung MCC (Management Center of Competence) wird die DAK-Gesundheit nun bereits zum fünften Mal ein besonders innovatives und nachhaltiges Projekt mit dem Deutschen BGM-Förderpreis auszeichnen. Interessierte Unternehmen können sich bis zum 20. August mit Ihren Projekten bewerben.
„Hinsehen und Handeln - Genuss, Gewohnheit oder bereits Sucht?“
Das Motto des diesjährigen Wettbewerbs legt den Schwerpunkt auf Sucht am Arbeitsplatz: Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich Suchtprävention im Unternehmen nachhaltig und innovativ etablieren lässt. Es geht darum, ein tendenziell riskantes Verhalten oder einen riskanten Suchtmittelkonsum frühzeitig aufzudecken und gemeinsam aktiv zu werden.
Bewerbung für den Förderpreis 2019
Projekte für den BGM-Förderpreis 2019 einreichen können Institutionen, Unternehmen und Dienstleister, die eigene neue Ideen für das Gesundheitsmanagement im betrieblichen Umfeld umsetzen wollen. Eine unabhängige Experten-Jury mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Arbeitgebern entscheidet über die Gewinner. Der erste Platz ist mit 30.000 Euro für Sachleistungen dotiert, die Zweit- und Drittplatzierten erhalten Leistungen im Wert von 20.000 und 10.000 Euro.
Verliehen werden die Preise im Rahmen des Kongresses „Betriebliches GesundheitsManagement“ am 15. Oktober 2019 in Bonn.
Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular zum Deutschen BGM-Förderpreis finden Bewerber unter: http://www.bgm-foerderpreis.de/
7 Praxishandbuch
Der Vorstand des Bundesfachverbands plant das "Praxishandbuch Betriebliche Sozialarbeit" zu aktualisieren. Bitte teilen Sie uns Themen mit, die in dem Sammelband aufgenommen werden sollten. Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Martin Klein (gerne über die Geschäftsstelle info@bbs-ev.de).