Frage 5:
Wir als Bundesfachverband sehen die Betriebliche Soziale Arbeit als Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt. Aus unserer Sicht müssten große Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden, ein solches Angebot vorzuhalten. Eine solche gesetzliche Verpflichtung wird häufig als utopische Idee bezeichnet. Wie bewerten Sie solch eine utopische Idee?
Antwort auf Frage 5: Ihr Bundesfachverband sieht seine Arbeit zu Recht als Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt. Eine andere Frage ist es, ob man sie gesetzlich erzwingen kann oder soll. Wir alle wünschen uns selbstverständlich eine humane Arbeitswelt, denn sie bestimmt einen großen Teil unseres Alltagslebens. Deshalb ist es angebracht, dass sich Unternehmen dafür engagieren. Ob eine gesetzliche Verpflichtung uns diesem Ziel tatsächlich näher bringen würde, ist indessen zu bezweifeln. Sie könnte aus praktischen Gründen wohl nur eine recht allgemeine Aufforderung im Sinne eines Appells zu menschenwürdigen, förderlichen Arbeitsbedingungen enthalten. Bereits die Frage, was alles zu dieser humanen Arbeitswelt gehört, dürfte jeder unterschiedlich beantworten. Für die Lösung konkret auftretender Probleme dürften Einzelvorschriften mit klaren Tatbeständen und exakten Rechtsfolgen besser geeignet sein.
Und: Wenn es eine derartige, allgemeine Gesetzespflicht geben würde: Warum nur für „große“ Unternehmen? In den kleinen besteht doch ein identisches Bedürfnis nach einer humanen Arbeitswelt.