Frage 3:
Die Fachkräfte in der Betrieblichen Sozialen Arbeit beschäftigen sich mit Suchterkrankungen, Schulden, pflegenden Angehörigen, psychischer Gefährdung, inner- und außerbetrieblichen Konflikten etc. Dabei erfahren sie viele private und vertrauliche Informationen. Daher sind qualifizierte Fachkräfte in der BSA wie z. B. staatliche anerkannte Sozialarbeiter Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGb. Welche Vorteile sehen Sie darin, dass Organisationen ihren Beschäftigten eine solche vertrauliche Anlaufstelle anbieten?
Antwort auf Frage 3: Viele Menschen sind häufig nicht mehr imstande, den Anforderungen der modernen Welt zu genügen. Wo früher ein Familienverband aus mehreren Generationen für Halt und Heimat sorgte, steht der Mensch heute als eigenverantwortliches Individuum allein da. Die Gesellschaft erwartet aber von ihm familiäre Leistungen und fordert sie im Arbeitsleben. Sie wünscht seine politische Mitwirkung in der Demokratie und setzt auf sein gesellschaftliches Engagement im Ehrenamt. Diese Erwartungen überfordern oft den Einzelnen, sodass er seinerseits auf Hilfe von außen angewiesen ist. Sie kann am besten von professioneller Seite angeboten werden. Schulden- und Suchtberatung, Psychotherapie und Mediation in Konflikten mit anderen Personen bedürfen sachkundiger Hilfe von Experten; gutgemeinter Dilettantismus bringt oft mehr Schaden als Erfolg. Damit sich hilfebedürftige Menschen dieser Angebote bedienen, ist das Versprechen von Vertraulichkeit unerlässlich, denn die Not beruht meist auf sehr privaten, oft sogar intimen Defiziten, die niemand an die Öffentlichkeit bringen will. Der Schutz des Privatgeheimnisses in § 203 StGB sichert diese Notwendigkeit zu Recht sogar strafrechtlich.
Die Fachkräfte in der Betrieblichen Sozialen Arbeit beschäftigen sich mit Suchterkrankungen, Schulden, pflegenden Angehörigen, psychischer Gefährdung, inner- und außerbetrieblichen Konflikten etc. Dabei erfahren sie viele private und vertrauliche Informationen. Daher sind qualifizierte Fachkräfte in der BSA wie z. B. staatliche anerkannte Sozialarbeiter Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGb. Welche Vorteile sehen Sie darin, dass Organisationen ihren Beschäftigten eine solche vertrauliche Anlaufstelle anbieten?
Antwort auf Frage 3: Viele Menschen sind häufig nicht mehr imstande, den Anforderungen der modernen Welt zu genügen. Wo früher ein Familienverband aus mehreren Generationen für Halt und Heimat sorgte, steht der Mensch heute als eigenverantwortliches Individuum allein da. Die Gesellschaft erwartet aber von ihm familiäre Leistungen und fordert sie im Arbeitsleben. Sie wünscht seine politische Mitwirkung in der Demokratie und setzt auf sein gesellschaftliches Engagement im Ehrenamt. Diese Erwartungen überfordern oft den Einzelnen, sodass er seinerseits auf Hilfe von außen angewiesen ist. Sie kann am besten von professioneller Seite angeboten werden. Schulden- und Suchtberatung, Psychotherapie und Mediation in Konflikten mit anderen Personen bedürfen sachkundiger Hilfe von Experten; gutgemeinter Dilettantismus bringt oft mehr Schaden als Erfolg. Damit sich hilfebedürftige Menschen dieser Angebote bedienen, ist das Versprechen von Vertraulichkeit unerlässlich, denn die Not beruht meist auf sehr privaten, oft sogar intimen Defiziten, die niemand an die Öffentlichkeit bringen will. Der Schutz des Privatgeheimnisses in § 203 StGB sichert diese Notwendigkeit zu Recht sogar strafrechtlich.